Besolden

[914] Besolden, verb. reg. act. mit dem gehörigen Solde versehen. Einen Beamten, einen Bedienten besolden. Er wird besoldet, er bekommt Sold. Ingleichen, in seinem Solde haben, oder halten. Viele Truppen, viele Bediente besolden. Daher die Besoldung, so wohl für die Handlung des Besoldens, als auch den Sold selbst. Eine ansehnliche, eine geringe Besoldung. In Besoldung stehen, besoldet werden. Besoldung haben. Einem Besoldung geben. Rückständige Besoldungen auszahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 914-915.
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