Beurlauben

[956] Beurlauben, verb. reg. act. 1) Urlaub, d.i. Erlaubniß auf einige Zeit zu verreisen geben. Soldaten beurlauben. Ein beurlaubter Soldat. Ingleichen, jemanden beurlauben, jemanden, den man zum Besuche bey sich hat, auf eine anständige Art von sich lassen. 2) Sich bey jemanden beurlauben, in der anständigen Sprechart, Abschied von ihm nehmen. In dieser letzten Bedeutung kommt sich einem gelauben so wohl bey dem Notker und Willeram, als auch bey den spätern Oberdeutschen Schriftstellern vor. S. Urlaub, welches auch zuweilen Abschied bedeutet. Daher die Beurlaubung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 956.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: