Bevormunden

[962] Bevormunden, verb. reg. act. mit einem Vormunde versehen, im Oberdeutschen auch bevogten. Einen Unmündigen bevormunden. Daher die Bevormundug. Man sieht leicht, daß die beyden ersten Sylben dieses Wortes mit dem Nebenworte bevor nichts gemein haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 962.
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