Beygèben

[983] Beygèben, verb. irreg. act. (S. Geben,) als einen Gehülfen in einer Sache verordnen; wie zugeben, welches in diesem Falle üblicher ist. Einen einem andern als Nebenvormund beygeben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 983.
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