Bezahlen

[995] Bezahlen, verb. reg. act. welches eigentlich vom Gelde gebraucht wird, und sich so wohl auf dasjenige beziehet, was man zahlet oder auszahlet, als auf den Werth der Sache, der dadurch vergolten wird, als endlich auch auf die Person, an welche die Zahlung geschiehet.

1. In Beziehung auf das, was man auszahlet, stehet es im gemeinen Leben zuweilen für das einfache zahlen. Geld bezahlen. Ich habe heute schon viel Geld bezahlt, ausgezahlt.

2. In Beziehung auf den Werth der Sache, der mit Gelde vergolten wird, da es die vierte Endung der Sache, und wenn die Person dabey ausgedruckt wird, die dritte Endung derselben erfordert. Eine Waare bezahlen. Eine Waare mit barem Gelde bezahlen. Du hast das Haus zu theuer bezahlt. Die Zeche bezahlen, so wohl eigentlich, als auch figürlich, für andere büßen. Seine Schulden bezahlen. Steuern und Gaben bezahlen. Den Zoll bezahlen. Die Arbeit wird nicht bezahlt, ihrem Werthe nach. Ich habe ihm seine Arbeit theuer genug bezahlt. Sie ist eine Frau, die nicht mit Golde zu bezahlen ist, Weiße. Wer sich dem Vaterlande widmet, muß es für unvermögend halten, ihn zu bezahlen, denn was er für dasselbe wagt, ist unschätzbar. Wenn meine Thränen dich auch einen Seufzer kosten sollten, so werden ihn tausend, die du mich kostest, bezahlt machen, Dusch; obgleich bezahlt machen, für bezahlen, nur in der folgenden dritten Bedeutung üblich ist.

3. In Absicht auf die Verbindlichkeit, den Werth empfangener Sachen mit Gelde zu vergüten; da es denn so wohl absolute, als auch mit der vierten Endung der Person gebraucht wird.

1) Eigentlich. Er muß bezahlen, was er schuldig ist. Er kann nicht bezahlen. Er hat mich längst bezahlt. Er hat mich bey Häller und Pfennig bezahlt, im gemeinen Leben. Ich bin noch nicht bezahlt worden. Wenn soll ich bezahlt werden? Er bezahlt mich mit seiner Arbeit. Jener bezahlt ihn mit Fluchen und Schelten, Sir. 29, 9. Ich habe es mir fest vorgesetzt, ihn mit gleicher Münze zu bezahlen, figürlich. Mit dem Leben bezahlen, für etwas mit dem Leben büßen müssen. Die Schuld der Natur bezahlen, sterben. Sich bezahlt machen, seine Bezahlung selbst nehmen. Ich habe mich mit seinem Hause, an seinen Einkünften bezahlt gemacht. Es würde niederträchtig seyn, wenn du dich mit dem Verluste der Ehre ihrer Tochter bezahlt machen wolltest, Dusch.

2) Figürlich. (a) Für vergelten, in welcher Bedeutung dieses Wort außer der biblischen Schreibart nur im gemeinen Leben üblich ist. Er ist seiner Nachlässigkeit wegen bezahlt (bestraft) worden. Ich will dich bezahlen, ich will es dir gedenken. Eine Stimme des Herren, der seine Feinde bezahlte, Jes. 66, 6. Herr hilf mir auf, so will ich sie bezahlen, Ps. 41, 11. Also bezahlte (vergalt) Gott Abimelech das Übel, das er an seinem[995] Vater gethan hatte, Richt. 9, 56. Er bezahlet mir Gutes mit Bösem, 1 Sam. 25, 21. Noch ungewöhnlicher, ja fehlerhaft sind die Wortfügungen, einem sein Blut, seine Bosheit auf seinen Kopf bezahlen, 1 Kön. 2, 32, 44. Seine Beine werden seine heimliche Sünde wohl bezahlen, Hiob 20, 11. Der seinen Widersachern vergelten und seinen Feinden mit Grimm bezahlen will, Jes. 59, 18; in welcher letztern Stelle die vierte Endung der Person stehen sollte. (b) Erfüllen, entrichten; aber auch nur in der biblischen Schreibart. Seine Gelübde bezahlen, Hiob. 22, 27; Ps. 22, 26. Bezahle dem Höchsten deine Gelübde, Ps. 50, 14. Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt, für meine Gelübde, Ps. 7, 14.

Anm. Wenn die vierte Endung der Sache nicht ausdrücklich da ist, oder wenn sie mit dem Vorworte für ausgedruckt wird, so erfordert dieses Verbum allezeit die vierte Endung der Person. In der im gemeinen Leben üblichen Redensart: du sollst mir schon dafür bezahlen, wird mir nicht von dem Zeitworte regieret, sondern es ist das Flickwort des gemeinen Umganges, wie man auch sagt: du sollst mir schon dafür büßen, du sollst mir schon dafür leiden. Aus einigen Beyspielen bey dem Frisch erhellet, daß dieses Zeitwort ehedem auch überhaupt für geben, verleihen, gebraucht wurde. S. Zahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 995-996.
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