Blutig

[1097] Blutig, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Blut habend. In dieser Bedeut. nannte man ehedem das Vermögen, welches in Vieh oder lebendigen Geschöpfen bestehet, die blutige Habe. In andern Fällen wird es in dieser Bedeutung wohl nicht üblich seyn. Doch kommt es in den Zusammensetzungen vollblütig und kaltblütig vor; wo es aber das u in ein ü verwandelt. 2) Mit Blut befleckt. Ein blutiges Messer. Sich blutig machen. Mit blütigen Köpfen abgewiesen werden, in einer niedrigen Figur. Die blutige Hand, bedeutete ehedem, theils einen Mörder, besonders in dem Rechtssatze, blutige Hand nimmt kein Erbe, theils aber auch die peinliche Gerichtsbarkeit, den Blutbann. 3) Wobey Blut vergossen wird, größten Theils in der anständigern Schreib- und Sprechart. Ein blutiger Krieg. Ein blutiger Sieg. Das Treffen war sehr blutig. Ein blutiges Opfer.


Wasch deine Hände rein vom blutigen Verbrechen,

Weiße.


4) In der im gemeinen Leben üblichen R.A. keinen blutigen Häller haben, (im mittlern Latein Denarius cruentus) bedeutet blutig wohl nur so viel als roth, weil man auch in eben demselben Verstande sagt, keinen rothen Häller haben; welches denn mit der ersten eigentlichen Bedeutung des Wortes Blut sehr gut überein stimmt. Nieders. blödig, blöerig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1097.
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