Blutkraut, das

[1097] Das Blutkraut, des -es, plur. inus. ein Nahme, welcher verschiedenen Pflanzen, theils wegen ihrer rothen Farbe, theils aber auch wegen ihrer blutstillenden Wirkung gegeben wird. 1) Dem Lythrum Salicaria, L. wegen seiner purpurrothen Blumen, S. Ährenweiderich. 2) Dem Polygonum Bistorta, L. wegen seiner blutstillenden Kraft, S. Wegetritt. 3) Dem Thlaspi Bursa pastoris, L. weil es eine zusammen ziehende blutstillende Kraft hat, S. Hirtentasche und Täschelkraut. 4) Dem Geranium Ropertianum, L. weil nicht nur die Gelenke der Äste, sondern oft die ganze Pflanze eine röthliche Farbe haben, und sie auch das Nasenbluten stillen soll, S. Robertskraut und Storchschnabel. 5) Dem Chelidonium majus, L. vermuthlich, weil man sich des scharfen Saftes dieser Pflanze ehedem auch zur Stillung des Blutes bedienete, S. Schellkraut. 6) Dem rothen Meierkraute, dessen blutrother Stängel einen rothen Saft wie Blut gibt, S. Meierkraut. 7) Dem Poterium sanguisorba, L. S. Becherblume, und vielleicht noch andern mehr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1097-1098.
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