Boshaft

[1135] Boshaft, richtiger Bōßhaft, -er, -este, adj. et adv. 1) Zu einem hohen Grade des Zornes und der Rachgier geneigt, im gem. Leben. Ein boshaftes Kind. Ein boshafter Mensch, der sich leicht und sehr heftig erzürnet. Ingl. in dem Zustande dieser Leidenschaften befindlich. 2) Geneigt andern Schaden zu thun, auch ohne gegebene Veranlassung und aus bloßer Neigung zu schaden. Ein boshaftes Gemüth. Ingleichen in weiterer Bedeutung zu groben Verbrechen und Lastern geneigt. 3) Geneigt, dem göttlichen Gesetze mit Wissen und Vorsatze zuwider zu handeln, in welcher Bedeutung boshaftig in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt, sonst aber wenig gebräuchlich ist.

Anm. Boshaftig und boshaftiglich sind müßige Oberdeutsche Verlängerungen, deren man im Hochdeutschen füglich entrathen kann, ob sie gleich, besonders das erstere, in der Deutschen Bibel vorkommen. Eben dieses gilt auch von dem Hauptworte Boshaftigkeit, für welches Bosheit im Hochdeutschen anständiger und üblicher ist. S. das folgende in der Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1135.
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