Bräunen

[1165] Bräunen, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. 1. In der thätigen Gattung, braun machen. Die Sonne bräunet die Kirschen, die Haut. Von der Sonne gebräunet. Mehl in brauner Butter bräunen, braten, rösten. Auch als ein Reciprocum. Eh noch die Wange sich männlich bräunte, Denis. 2. In der Mittelgattung, mit dem Hülfsworte haben, braun werden. Die Kirschen bräunen an der Sonne.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1165.
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