Brandmahlen

[1153] Brandmahlen, verb. reg. act. mit einem Brandmahle versehen; besonders, einen Verbrecher durch ein angebrennetes Zeichen kenntlich machen. Einen Missethäter brandmahlen. Figürlich. Ein gebrandmahltes Gewissen, das sich grober Verbrechen bewußt ist. Die Schuld, die mein erstes Leben brandmahlt, durch Thränen auszulöschen, Dusch. Daher die Brandmahlung. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1153.
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