Brandmeister, der

[1154] Der Brandmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In dem Kriegswesen, wenigstens der vorigen Zeiten, ein Befehlshaber, welcher die Brandschatzungen einzutreiben hatte; S. Brandschatzen. 2) An einigen Orten, eine obrigkeitliche Person, welche bey dem Löschen eines entstandenen Feuers die Aufsicht führet. S. Brandherr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1154.
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