Brautwagen, der

[1171] Der Brautwagen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der festliche Wagen, worin Verlobte am Tage ihrer Hochzeit zur Kirche fahren. 2) An einigen Orten, besonders in Niedersachsen, auch die Ausstattung, d.i. was der Braut außer dem Heirathsgute an Kleidern, Hausgeräthe, u.s.f. mitgegeben wird; weil man es dem Bräutigam an einigen Orten noch auf einem feyerlichen Wagen zuführet. Zuweilen wird auch das Heirathsgut mit unter dieser Benennung begriffen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1171.
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