Bunzenzins, der

[1259] Der Bunzenzins, des -es, plur. von mehrern Summen, die -e, eine niedrige und größten Theils veraltete Benennung derjenigen Summe, womit sich leibeigene Personen von dem Gutsherren die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen; das Bunzengeld, von dem noch im niedrigen Leben üblichen Bunze, vulva. S. Schürzenzins.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1259.
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