Capelliren (2)

[1302] 2. Capelliren, verb. reg. act. bey den Seidenarbeitern, die Enden der von den Seideneyern abgeweisten Sträne aufsuchen und umbinden, zu welchem Ende die Sträne auf das Capellir-Holz gespannet werden. Hier rühret das Wort aus dem Ital. Capo her, welches auch das Ende eines Fadens bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1302.
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