Capitulatiōn, die

[1305] Die Capitulatiōn, plur. die -en, überhaupt eine jede in Capitel getheilte Schrift, in welcher weitesten Bedeutung aber dieses Wort nicht üblich ist, wohl aber in der engern, eines in gewisse Absätze getheilten Vertrages. Besonders wird im Kriege der Vertrag zwischen den Belagerern und der Besatzung einer Festung wegen deren Übergabe eine Capitulation genannt. Sich auf Capitulation ergeben. Die Capitulation halten, brechen u.s.f. Auch der Vergleich, welchen ein Officier mit einem Soldaten schließt, und worin sich dieser zu Kriegesdiensten auf eine gewisse Zeit verpflichtet, führet diesen Nahmen. Daher der Capitulant, des -en, plur. die -en, ein Soldat, welcher auf Capitulation dienet. Noch berühmter sind die Capitulationen oder Verträge, welche so wohl verschiedene geistliche Stiftungen mit ihren Vorgesetzten, als auch die Reichsstände und in deren Nahmen die Churfürsten mit einem Kaiser, bey deren Wahl schließen, welche daher auch Wahl-Capitulationen genannt werden. Die Capitulation beschwören.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1305.
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