Dawider

[1425] Dāwider und Dawīder, adv. demonstrativo-relativum, für wider diesen, wider denselben u.s.f. Auch dieses ist,

1. Ein Demonstrativum, welches den Ton auf der ersten Sylbe hat, aber nur in der figürlichen Bedeutung des Wortes wider üblich ist, einen Widerstand, Widerspruch zu bezeichnen. Dawider habe ich nichts. Dawider wird sich wohl niemand setzen. Mußt du dich auch dawider auflehnen?

2. Ein Demonstrativo-Relativum, welches den Ton auf der mittelsten Sylbe hat. Es bezeichnet, 1) eigentlich, eine Bewegung wider oder gegen eine Sache. Er kam zum Thurn und stritt dawider, Richt. 9, 52. Er fiel an die Mauer und stieß mit dem Kopfe dawider. 2) Einen Widerspruch, Widerstand, Gegenwirkung. Du kannst immer reisen, ich habe nichts dawider. Ich bin gar nicht dawider, widersetze mich dieser Sache nicht. Er sperrete sich sehr dawider. Murre nicht immer dawider. Wenn es nur wahr wäre, so wollte ich kein Wort dawider reden. Mein Herz mag dawider sagen, was es will.

Anm. Im Oberdeutschen lautet diese Partikel darwider, bey dem Übersetzer Isidors dhar uuidbar, bey dem Tatian tho widaro, thiuuuideru, widarthiu. Die Zerreißung dieser Partikel, die Verdoppelung des da, und der bloß relative Gebrauch für wider welches, ist auch hier wider den Hochdeutschen Sprachgebrauch. S. Da II. und Wider.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1425.
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