Dergleīchen

[1464] Dergleīchen und Deßgleichen, zwey unabänderliche Adjective, welche aus dem Genitive des Pronominis der, nach der verkürzten Declination, und dem unabänderlichen Adjective gleichen zusammen gesetzet sind, für dessen gleichen, deren gleichen, derer gleichen. Sie werden so wohl demonstrative als relative gebraucht. In dem letztern Falle werfen sie das Zeitwort, wie alle Relativa bis an das Ende der Rede. Das ist ein Mann, deßgleichen ist nicht mehr vorhanden; oder relative, deßgleichen nicht mehr vorhanden ist. Dergleichen Sachen habe ich nie gesehen. Dergleichen Thiere gibt es bey uns nicht. Fressen und Saufen und dergleichen, Gal. 5, 21, d.i. und andere ähnliche Laster, S. Desgleichen.

Anm. Deßgleichen sollte sich eigentlich auf den Singular des männlichen und ungewissen Geschlechtes, dergleichen aber nur auf den Singular des Fäminini und auf den Plural aller drey Geschlechter beziehen. Allein im gemeinen Leben nimmt man es selten so genau. Dergleichen groben Mann als dieser ist, muß zwischen Himmel und Erden nicht mehr seyn, Gell. Ich glaube, daß sie sich dergleichen fremden Antrag niemahls vermuthet haben, ebend. wo es billig deßgleichen heißen sollte. Doch gebraucht man das letztere auch im gemeinen Leben nicht leicht, wenn es sich auf einen Plural oder auf einen weiblichen Singular beziehen soll. Im Oberdeutschen lautet dergleichen auch derogleichen; S. Dero. In eben derselben Mundart ist statt dessen auch derley üblich, von dem alten ley, dem Stammworte von gleich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1464.
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