Diebsdaumen, der

[1482] Der Diebsdaumen, des -s, plur. ut nom. sing. der Daumen von einem gehenkten Diebe, welcher, der Einbildung des großen Haufens zu Folge, Glück bringen soll. Er trägt einen Diebsdaumen bey sich, sagt man daher figürlich von einem Menschen, der ein ungewöhnliches Glück hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1482.
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