Dienstlich

[1490] * Dienstlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Heilsam, nützlich, tauglich, welche Bedeutung doch nur noch im Oberdeutschen üblich ist, indem die Hochdeutsche Mundart dafür dienlich gebraucht. Dieß Wasser ist den Augen nicht allermaßen dienstlich, Opitz. Die zum Kriege und Frieden dienstliche Handwerke, ebend.


Durch Wärme dienstlich seyn, und durch beeisten Frost,

Opitz,


2) Dienstbeflissen, eifrig; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung.


Derselben Leib, die mich so dienstlich ehren,

Opitz.


Man muß förderlich und dienstlich seyn, d.i. dienstfertig. Im Hochdeutschen ist dieses Wort nur noch als ein höflicher Ausdruck unter dem großen Haufen üblich, wenn derselbe dienstlich grüßen lässet, oder seinen dienstlichen Gruß vermeldet. Das freunddienstlich, unterdienstlich und andere ähnliche Zusammensetzungen gehören theils in eben diese Classe, theils in die veralternde Beredsamkeit der Kanzelleyen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1490.
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