Doppeladler, der

[1519] Der Doppeladler, des -s, plur. ut nom. sing. für doppelter Adler, den zweyköpfigen Adler zu bezeichnen, welcher unter andern auch das Wapen des Deutschen Reiches ist. Im Handel und Wandel werden oft verschiedene Waaren von dem angehängten bleyernen Zeichen mit diesem Nahmen belegt. Dahin gehöret z.B. die zweyte Art der Baumseide, oder des baumseidenen Zeuges, der Güte und Feinheit nach, welche gemeiniglich nur Doppeladler genannt wird. Der verschlagene Doppeladler ist die dritte, der einfache Adler aber die vierte Sorte. Die erste und feinste Sorte wird Cyper genannt; S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1519.
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