Dreyerherr, der

[1547] Der Dreyerhêrr, des -en, plur. die -en, ein Mitglied eines Collegii von drey Personen. Besonders führen diesen Nahmen zu Basel die Rentmeister, welche die gemeinen Stadtgelder in ihrer Verwahrung haben, und in andern Oberdeutschen Orten Seckelmeister heißen. S. das vorige und Dreyherr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1547.
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