Dreyzehner, der

[1551] Der Dreyzêhner, des -s, plur. ut nom. sing. ein Mitglied eines Collegii von dreyzehen Personen. Dergleichen Dreyzehner[1551] gibt es unter andern zu Straßburg, welche die Aufsicht über das Kriegswesen, und über die Befestigung der Stadt haben. Ein ähnliches Collegium ist zu Basel, welches auch der geheime Rath, dessen Mitglieder aber Dreyzehnerherren genannt werden. Es rathschlaget über wichtige Staats- und Kriegssachen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1551-1552.
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