Eīnmachen

[1720] Eīnmáchen, verb. reg. act. hinein machen; größten Theils nur in einigen besondern Fällen. 1) In ein Packet einmachen, in ein Packet zusammen bringen. Handschuhe in ein Papier einmachen, einwickeln. Ein Buch einmachen, bey den Buchbindern, es in der Pergamentdecke befestigen. Einen Haarbeutel einmachen, einbinden. 2) In einen andern Körper legen und aufbewahren. Früchte einmachen, sie in gesottenen Zucker oder Honig legen; candiren. Eingemachte Früchte, eingemachtes Obst, eingemachter Ingber u.s.f. In weiterer Bedeutung wird dieses Wort im Oberdeutschen auch für einsalzen und einbökeln gebraucht. Fleisch, Fische einmachen. Fleisch einmachen ist auch in den Hochdeutschen Küchen, es in einer kräftigen Brühe dämpfen lassen. 3) Den Teig einmachen, ihn mit Wasser kneten. Kalk einmachen, ihn vom Wasser durchdringen lassen. So auch die Einmachung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1720-1721.
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