Eīnschluß, der

[1741] Der Eīnschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, von dem Verbo einschließen. 1) Das Einschließen; ohne Plural. Das Heer bestand mit Einschluß der Officiers aus 10.000 Mann. 2) Dasjenige, was eingeschlossen wird, doch nur in einigen Bedeutungen. Der Einschluß eines Briefes, dasjenige, was in einem Briefe eingeschlossen, oder demselben beygeschlossen ist. Aus dem Einschlusse ist zu ersehen u.s.f. aus dem eingeschlossenen Briefe, der beygeschlossenen Rechnung u.s.f. Auch eine mit Klammern eingeschlossene Stelle einer Schrift, eine Parenthese, wird zuweilen ein Einschluß genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1741.
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