Ehegattinn, die

[1643] Die Ehegattinn, plur. die -en, eine Person weiblichen Geschlechtes, die mit einem Manne ehelich verbunden ist, in der vorigen Beziehung; eine Gattinn, in den gemeinern Sprecharten eine Ehefrau, und noch niedriger ein Eheweib. Ehegatte und Ehegattinn beziehen sich, so wie die einfachen Gatte und[1643] Gattinn, alle Mahl auf die andere verbundene Person. Die übrigen jetzt gedachten Wörter aber können auch außer dieser Beziehung gebraucht werden. Z.B. man sagt wohl, es sind in diesem Jahre hier zehen Ehemänner und zwölf Ehefrauen oder Eheweiber gestorben; aber nicht, zehen Ehegatten und zwölf Ehegattinnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1643-1644.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: