Ehemann, der

[1646] Der Ehemann, des -es, plur. die -männer, eine verheirathete Mannsperson, so wohl in Beziehung auf dessen Ehefrau, als auch überhaupt und außer diesem Verhältnisse betrachtet. Ein Weib, die einen Ehemann hat, 5 Mos. 22, 22. Sechs Ehemänner, d.i. verheirathete Mannspersonen. In beyden Fällen wird dieses Wort heut zu Tage nur von geringen Personen gebraucht. S. Ehegatte und Eheherr.

Anm. Ehman kommt in diesem Verstande schon in dem Schwabenspiegel vor. In ältern Zeiten findet sich dafür Comen, Virt, Wirth, Kunne, Hauswirth, Ehevogt, Ehewirth, u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1646.
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