Ehrbegierde, die

[1649] Die Ehrbegierde, plur. car. die Begierde oder das lebhafte thätige Verlangen nach Ehre, d.i. so wohl nach äußern Vorzügen, als auch nach dem innern Urtheile anderer von unsern Vollkommenheiten. Er hat viel Ehrbegierde. Das läßt seine Ehrbegierde nicht zu.

Anm. Ehrliebe, Ehrtrieb, Ehrbegierde, Ehrdurst, Ehrgeitz und Ehrsucht sind bloß in der innern Stärke des thätigen Verlangens nach Ehre, und der darin gegründeten Sittlichkeit desselben unterschieden. Ehrliebe und Ehrtrieb drucken weniger Thätigkeit aus, und werden jederzeit in gutem Verstande gebraucht. Ehrbegierde bezeichnet ein lebhafteres, mehr thätiges Verlangen, und kann so wohl in gutem als bösem Verstande gebraucht werden, nachdem die Mittel sind, die man zu Befriedigung dieses Verlangens wählet. Ehrdurst und Ehrgeitz, welche aus einem höhern Grade dieser Begierde bestehen, werden häufiger in nachtheiligem als gutem Verstande gebraucht; Ehrsucht aber, der höchste Grad des Ehrgeitzes, ist keiner guten Auslegung fähig. S. diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1649.
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