Ehrenfall, der

[1653] Der Ehrenfall, des -es, plur. die -fälle, eine vorfallende feyerliche Gelegenheit, und die Obliegenheit, welche selbige erfordert. Besonders in den Lehensrechten, ein feyerlicher Fall, bey welchem die Lehensleute den Glanz des Hofes ihres Lehensherren vermehren müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1653.
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