Ehrvergessen

[1660] Ehrvergêssen, -er, -ste, adj. et adv. welches aus der R.A. seine Ehre vergessen, aus den Augen setzen, zusammen gezogen ist. Ein ehrvergessener Mensch, der um die Erhaltung seiner Ehre oder seines guten Nahmens unbekümmert ist. Es ist das Mittelwort der vergangenen Zeit des Verbi vergessen; das Mittelwort der gegenwärtigen Zeit ehrvergessend, wird in eben dieser Bedeutung auch zuweilen gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1660.
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