Einbüßen

[1691] Einbüßen, verb. reg. act. Verlust an zeitlichem Vermögen leiden. Ich habe bey dieser Sache viel, wenig eingebüßet. Wir haben hundert Thaler eingebüßet. In weiterer Bedeutung, überhaupt für Schaden leiden, verlieren. Seinen ehrlichen Nahmen einbüßen. Das Leben einbüßen. Die Feinde haben in dieser Schlacht viel eingebüßet, viele Leute verloren.

Anm. Büßen bedeutet in dieser Zusammensetzung entweder, wie Frisch will, bessern, verbessern, und einbüßen durch Bessern aufgehen lassen, oder auch nur überhaupt bezahlen, Strafe in dem Gerichte erlegen. S. Buße und Büßen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1691.
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