Einerley

[1693] Einerley, adj. indecl. et. adv. welches aus dem weiblichen Genitiv einer und dem Worte ley, oder lich, gleich, zusammen gesetzt ist. 1) Eines und eben dasselbe Individuum; welche Bedeutung nur noch zuweilen vorkommt. Es hatte aber alle Welt einerley Zungen und Sprache, 1. Mos. 11, 1. Habt einerley Sinn unter einander, Röm. 12, 16. Daß ihr einerley gesinnet seyd, Kap. 14, 5. Er bleibt nicht auf einerley Rede. Sie sind von einerley Religion, von einerley Alter. 2) Von einer und eben derselben Art; wenigstens in einigen Betrachtungen, so daß man ein Ding für das andere setzen kann, und alles wie vorhin bleibt. Wenn man eine Sache mit einem bleyernen, oder mit einem eisernen Pfunde abwiegt, so sind beyde Gewichte in dieser Betrachtung einerley, ob sie gleich der Materie nach verschieden sind. Einerley Speise, einerley Trank genießen. Sie haben beyde einerley Vorhaben. Er sagt immer einerley. In welchem Falle dieses Wort auch als ein unabänderliches Hauptwort gebraucht werden kann. Wem schmeckt ein ewig Einerley?


Und Bäche rauschen hier ein ewiges Einerley,

Zachar.


Er ist allezeit einerley, er ist immer gleich gesinnet. Es ist ihm alles einerley, man mag ihm höflich oder grob begegnen.

Anm. Das Hauptwort die Einerleyheit, welches einige neuere Philosophien für Identität einführen wollen, hat außer einigen Compendien sein Glück zur Zeit noch nicht gemacht. Für einerley[1693] ist im Nieders. in der zweyten Bedeutung een-doont, ein Thun, als ein Nebenwort üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1693-1694.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: