Eingeben

[1701] Eingêben, verb. irreg. act. S. Geben. 1) Zum Hinunterschlucken in den Mund geben. Einen Kranken Arzeney eingeben. Jemanden Gift eingeben. 2) In dem Sinn geben, Vorstellungen und Begierden bey jemanden hervor bringen; obgleich wiederum mit verschiedenen Einschränkungen und Nebenbegriffen. Das hat dir Gott eingegeben. Alle Schrift von Gott eingegeben, 2 Tim. 3, 16. Gelobet sey – Gott, der solches hat dem Könige eingegeben, Esra. 7, 27. Satan gab dem David ein, daß er das Volk zählen ließ, 1 Chron. 22, 1. Das gibt ihm der Ehrgeiz ein. Einem eingeben was er reden soll, ihm solches an die Hand geben, vorsagen,, lehren. 3) Eine Schrift bey dem Rathe eingeben, sie hinein geben, überreichen. Es ist etwas wider dich eingegeben worden. Ein Memorial, eine Bittschrift, eine Klage eingeben. 4) Zum Gebrauche einräumen. Das Land – das euch Mose – eingegeben hat zu besitzen, Jos. 1, 15. Einem ein Haus, ein Zimmer, einen Garten, ein Bett eingeben.


Hier geb' ich ihm zwey Stübchen ein,

Gell


[1701] So auch die Eingebung, von der Handlung des Eingebens, in allen obigen Bedeutungen. Statt der Eingebung in der zweyten Bedeutung gebraucht Kero das Hauptwort Anaplasanne, als eine buchstäbliche Übersetzung des Lat. Inspiratio.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1701-1702.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: