Eingestehen

[1704] Eingestehen, verb. irreg. act. (S. Stehen,) gestehen, bekennen. Der Dieb hat noch nichts eingestanden. Ingleichen für einräumen, zugestehen, zugeben. Einem nicht die geringste Klugheit eingestehen, nicht gestehen, daß es sie besitze. Gesetzt, aber nicht eingestanden, daß u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1704.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: