Einjagen

[1710] Einjagen, verb. reg. act. 1) In etwas jagen, hinein jagen; doch nur in einigen figürlichen Ausdrücken, mit der dritten Endung der Person. Einem eine Furcht, einen Schrecken einjagen, sie ihm plötzlich verursachen. 2) Einen Hund einjagen, bey den Jägern, ihn zum Jagen geschickt machen, ihn abrichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1710.
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