Einkramen

[1716] Einkramen, verb. reg. act. 1) Den Kram, d.i. die ausgelegten Waaren, einlegen; im Gegensatze des Auskramens. 2) Aufhören mit Kramwaaren zu handeln, darüber zu Grunde gehen. 3) Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch für einkaufen gebraucht. So auch die Einkramung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1716.
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