Einladen

[1716] Einladen, verb. irreg. act. S. Laden. 1) Von laden, onerare, als eine Last in einen Ort bringen. Waaren einladen, in das Schiff. Waaren ein- und ausladen. 2) Von laden, invitare, in einen Ort laden, d.i. höflich rufen. Gäste einladen. Jemanden zu einem Gastmahle, zu einem Besuche, zu dem Abendessen einladen. Zu einer Hochzeit eingeladen werden. In dieser ganzen zweyten Bedeutung ist es im Oberdeutschen und der anständigen Schreibart der Hochdeutschen am üblichsten. In dem täglichen Umgange der letztern sind statt desselben bitten und invitiren gewöhnlicher. Inladen kommt in dieser Bedeutung schon bey dem Notker vor. Der Einlader ist im Oberdeutschen so viel als ein Hochzeitbitter. Figürlich, Bewegungsgründe zum Genusse darbiethen, reitzen. Die Freundschaft zu welcher wir von der Natur eingeladen werden, Gell. Die einladenden Schatten, Klopst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1716.
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