Einnehmer, der

[1725] Der Einnêhmer, des -s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte eines andern in Empfang und[1725] Verwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die Einnehmer eine Art öffentlicher Bedienten sind; die Einnehmerinn, plur. die -en, dessen Ehegattinn. Ein Geleitseinnehmer, Zolleinnehmer, Accis-Einnehmer, Steuereinnehmer, Obereinnehmer u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1725-1726.
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