Einpfarren

[1727] Einpfarren, verb. reg. act. zu einer Pfarre schlagen; im Gegensatze des auspfarren. Dieses Dorf ist nach Nischwitz eingepfarret, gehöret zu der Pfarre Nischwitz. Eingepfarrte Dörfer, die zu einer Pfarre gehören. Eingepfarrte Einwohner, die Eingepfarrten, die sämmtlichen zu einer Pfarre gehörigen Personen, die Kirchgenossen, Pfarrkinder, Pfarrgenossen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.
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