Einpflügen

[1727] Einpflügen, verb. reg. act. 1) Mit dem Pfluge in oder unter die Erde bringen. Den Mist, den Dünger, den Märgel einpflügen. Stroh statt des Düngers einpflügen. 2) Mit dem Pfluge einreißen. Die Raine einpflügen, sie umpflügen und zu Acker machen. So auch die Einpflügung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.
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