Einseitig

[1745] Einseitig, adj. et adv. von dem Zeitworte Ein, nur Eine Seite habend. Ein einseitiges Dach, welches nur auf Einer Seite abhängig ist, und gewöhnlicher ein einhängiges genannt wird. Am häufigsten figürlich, was wider die Regel nur von Einer Seite, oder in Rücksicht auf die Eine Partey geschiehet. Ein einseitiger Contract, bey welchem sich nur der Eine Theil verbindlich macht, etwas zu leisten; im Gegensatze des zweyseitigen. Eine Sache einseitig behandeln, ohne Zuziehung des andern Theiles. Ein einseitiger Geschmack, welcher nur eine oder die andere Art der Schönheit empfindet. So auch die Einseitigkeit in der figürlichen Bedeutung, in welcher das Adjectiv auch die Comparation leidet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1745.
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