Einstammen

[1750] Einstammen, verb. reg. act. hinein stämmen. Bey den Schlössern sind eingestämmte Verniethungen, wenn in einem Stücke Eisen ein nicht tiefes Loch gebohret, dieses unten weiter als oben gemacht, und ein Nieth mit einem Kopfe darein verniethet wird. Im Forstwesen stämmet man einen Baum ein, wenn man ihn so stämmet oder fället, daß er in einen andern Baum fällt, und an dessen Zweigen hangen bleibet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1750.
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