Eintheilen

[1754] Eintheilen, verb. reg. act. ein Ganzes in seine Theile zerlegen, und in noch weiterer Bedeutung, die Theile einer Sache bestimmen. Die Felder eintheilen, die Theile, welche sie haben sollen, bestimmen. Man muß das Geld eintheilen, einer jeden Ausgabe den nöthigen und möglichen Theil des Geldes bestimmen. Einen Zirkel eintheilen, in seine Grade. Eine Rede, eine Predigt eintheilen, sie in gewisse Theile ordnen. Seine Zeit sehr ordentlich eintheilen, einem jeden Geschäfte den nöthigen Theil der Zeit bestimmen. Den Tag eintheilen, in zwölf Stunden. Die Kräuter, die Thiere eintheilen, die Geschlechter, Gattungen und Arten derselben bestimmen. So auch die Eintheilung.

Anm. Außer demjenigen, was schon bey dem Worte abtheilen von der Bedeutung des Wortes eintheilen angeführet worden, ist noch zu bemerken, daß dieses Zeitwort nur absolute gebraucht wird, d.i. ohne Benennung der Theile und ihrer Zahl, es mag nun die Theilung wirklich, oder nur in Gedanken geschehen. Wird dieser ausdrücklich gedacht, so gebraucht man, wie in tausend andern Fällen, das einfache Zeitwort mit dem Vorworte in. So wird der Zirkel in 360 Grade, eine Predigt in drey Theile, der Tag in zwölf Stunden u.s.f. getheilet. S. Theilen und Vertheilen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1754.
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