Einwägen

[1759] Einwägen, verb. reg. et irreg. act. S. Wägen. 1) Wägen, und es sogleich in ein Gefäß thun, nach dem Gewichte in ein Gefäß, in ein Behältniß thun. Mandeln, Rosinen einwägen, sie wägen, und in ein Faß, in einen Sack u.s.f. thun. Auf eben die Art werden in den Schmelzhütten die Proben von den Erzen eingewogen, d.i. in den Tiegel. Daher die Wage, vermittelst welcher solches geschiehet, auch die Einwägwage genannt wird. Du wägest dein Gold und Silber ein, warum wägest du nicht auch deine Worte auf der Goldwage? Sir. 28, 29. 2) Im Wägen, oder durch mehrmahliges Wägen vermidert werden, als ein Reciprocum. Es wägt sich alle Mahl etwas ein. Dasjenige, um wie viel eine Sache im Wägen vermindert wird, heißt zuweilen die Einwage. Zwey, drey Pfund Einwage auf den Zentner.

Im gemeinen Leben ist statt dieses Zeitwortes einwiegen üblicher. S. Wägen und Wiegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1759.
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