Einwilligen

[1761] Einwilligen, verb. reg. neutr. mit haben, in etwas willigen, seinen Willen in etwas geben; am häufigsten absolute. Als der Landesherr neue Abgaben verlangte, wollten die Stände nicht einwilligen. Nach vielen Streitigkeiten willigten sie endlich ein. Zuweilen, besonders im Oberdeutschen, auch mit der vierten Endung der Sache, etwas einwilligen. So auch, seine Einwilligung geben. Sie haben ihre Einwilligung dazu gegeben. Es ist mit ihrer aller Einwilligung geschehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1761.
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