Endigen

[1807] Êndigen, verb. reg. act. et recipr. welches das Intensivum von enden und neuern Ursprunges ist, aber im Hochdeutschen in den meisten Fällen statt desselben gebraucht wird. 1. Als ein Reciprocum, sich endigen, ein Ende haben, aufhören, so wohl dem Orte, als der Zeit und Dauer nach. Hier endiget sich der Wald. Hier endiget sich das erste Buch. Das Wort endiget sich mit einem Selbstlauter. Wenn wird sich meine Noth endigen? 2. Als ein Activum. 1) Überhaupt, machen daß etwas aufhöre, ohne Rücksicht auf die Art und Weise, wie es geschiehet. Sein Leben endigen, sterben, es sey nun eines natürlichen oder gewaltsamen Todes. Das Leben durch Hunger endigen. Den Streit endigen. 2) Eine Sache zu Ende bringen, sie vollbringen, sie auf die gehörige Art endigen. Einen Streit endigen, ihm durch einen Rechtsspruch ein Ende[1807] machen. Eine Sache endigen. Er fängt viel an, endiget aber nichts. Eine Rede, einen Brief endigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1807-1808.
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