Entblößen

[1818] Entblößen, verb. reg. act. bloß machen. 1) Eigentlich. Einen Gang entblößen, im Bergbaue, ihn von der obern Dammerde befreyen, ihn entdecken. Den Degen entblößen. Ein entblößeter (bloßer) Degen. Du entblößtest die Grundfeste bis an den Hals, Habac. 4, 13. Besonders der Kleider berauben. Und soll das Weib vor den Herrn stellen, und ihr Haupt entblößen, 4 Mos. 5, 18. Den Arm, den Fust entblößen. Sich entblößen, sich bloß machen. 2) Figürlich, mit dem Vorworte von, in einigen Fällen auch mit der zweyten Endung der Sache. Von Freunden entblößet seyn, keine Freunde haben. Aller seiner Güter entblößet seyn, beraubet. Eine Festung, ein Land entblößen, es der Besatzung, des Schutzes berauben. Sich vom Gelde entblößen, alles vorräthige Geld ausgeben. Ich kann mich nicht entblößen, nehmlich vom Gelde. Daher die Entblößung.

Anm. Die Niedersachsen gebrauchen statt dieses Wortes nur das einfache blöten. Ent scheinet hier bloß eine intensive Bedeutung zu haben. S. Ent 4.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1818.
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