Entheben

[1826] Enthêben, verb. irreg. act. (S. Heben,) eigentlich wegheben, von einer Sache oder von einem Orte durch Heben entfernen; ein[1826] veraltetes Zeitwort, welches nur noch im Oberdeutschen und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen, mit der vierten Endung der Person und der zweyten der Sache, für überheben üblich ist. Jemanden einer Sache entheben. Entheben sie mich dieser Arbeit, ersparen sie mir dieselbe, verschonen sie mich damit, befreyen sie mich davon. Im Oberdeutschen gebraucht man statt des Genitives der Sache auch wohl das Vorwort von, einen von etwas entheben. S. Enthalten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1826-1827.
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