Entledigen

[1828] Entlêdigen, verb. reg. act. von etwas ledig, d.i. frey, los machen, mit der zweyten Endung der Sache. Und nach denselbigen Tagen entledigten wir uns, und zogen gen Jerusalem, Apostelg. 21, 15, wir legten unsere Geräthschaften ab. Sich der Sorgen entledigen. Jemanden der Bande entledigen. Sich seiner Zusage, seiner Pflicht entledigen, sich durch deren Erfüllung von ihrer Verbindlichkeit befreyen. Ja, ja, ich will reden, ich will mein Herz entledigen. Zuweilen auch mit dem Vorworte von. Da ich ihre Schulter von der Last entledigt hatte, Ps. 81, 7. Sich von einer Beschuldigung entledigen, ihren Ungrund darthun. Von der Sorge für etwas entledigt[1828] seyn, Mosh. Daher die Entledigung. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort entleggen. S. Erledigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1828-1829.
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