Entlehnen

[1829] Entléhnen, verb. reg. act. von jemanden lehnen, d.i. als ein Darlehen nehmen, in der anständigern Sprechart, für das niedrigere borgen. Er hat es von mir entlehnt. Mit entlehnten Kleidern prangen. Wenn jemand von seinem Nächsten entlehnet, 2 Mos. 22, 14. Lasset uns Geld entlehnen auf Zins, Nehem. 5, 4.


Ich will von der Vernunft Geduld und Trost entlehnen,

Cron.


Daher die Entlehnung, und der Entlehner, Fämin. die Entlehnerinn; im Gegensatze des Leihers. Entlehnen findet sich schon im Schwabenspiegel Kap. 13. S. Lehnen und Entleihen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1829.
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