Entscheiden

[1832] Entscheiden, verb. irreg. act. S. Scheiden. 1) * Unterscheiden. Das Böse von dem Guten unterscheiden. Im Oberdeutschen. 2) * Für das einfache scheiden, trennen, auch nur im Oberdeutschen. Sich von jemanden entscheiden. Weit von einander entschieden leben. Mich enscheide ein uuib von dirre klage, Reinmar der Alte. 3) In einer zweifelhaften oder streitigen Sache ein Urtheil fällen. Eine zweifelhafte Frage entscheiden. Einen Streit entscheiden. Die Sache ist längst entschieden. Eine entscheidende Antwort, bey welcher kein Zweifel mehr Statt findet. Nur mit der vierten Endung der Person, wie Opitz dieses Wort gebraucht, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich:


Er wird die Völker um und an,

Wie recht und billig ist, entschieden,

Ps. 96,


d.i. richten. Wohl aber gebraucht man es in der edlen Schreibart figürlich. Dieser Tag entscheidet mein Unglück auf immer, gibt demselben den Ausschlag, macht, oder überzeuget mich, daß mein Unglück unvermeidlich ist. Ingleichen als ein Reciprocum, sich über etwas entscheiden, einen festen Schluß über etwas fassen. Er hat sich über die meisten Dinge schon viel zu früh entschieden, als daß u.s.f. Less. Daher die Entscheidung, in dem engern Gebrauche der dritten Bedeutung. Ingleichen der Entscheidungsgrund, der Grund, welcher eine zweifelhafte Sache entscheidet, oder beweiset, welchem unter zweyen Zweifelsgründen der Vorzug gebühre.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1832.
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